[quote author=Lauwe link=topic=4954.msg94277#msg94277 date=1263343349]Kwam ik tegen op Ebay.de .. TUV gekeurd dus moet wel okay zijn!
Dus niet...
Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen)
laut §22a Abs.2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind.
Wir empfehlen die Leuchten zu Show und Tuning zwecken nicht für StVO. Von uns modifizierte
Leuchten sind in der StVO ohne Eintragung nicht zulässig, deswegen übernimmt car-lights-tuning
auch keinerlei Haftung hierfür. Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so dass
die ABE bzw. die E-Zeichen erlöschen. Das Prüfzeichen befindet sich aber immer noch auf
dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist.
Dus ondanks dat de E-merkjes er nog opstaan zijn ze niet meer geldig door de aanpassing.
Ze zijn dus NIET street-legal en alleen voor showdoeleinden bedoeld...